Bitte beachte die richtige Reihenfolge :
1. Nothelfer
Darf nicht älter als 6 Jahre alt sein und ist obligatorisch.
2. Lernfahrausweis-Antrag sorgfältig ausfüllen
(Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein)
3. Alle Unterlagen an folgende Adresse senden
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
Frongartenstrasse 5
9001 St. Gallen
4. Theorieprüfung
Nach dem erreichen des Mindestalters von 16 / 18 Jahren und der bestandenen Theorieprüfung,
erhälst du den Lernfahrausweis mit dem Du dich bei mir anmelden kannst.
5. VKU Verkehrskundeunterricht
Dieser ist Obligatorisch und kann bei uns absolviert werden (4 Tage à 2 Stunden)
Die Fahrschule Otto Blaser ist da um dir zu zeigen wie man sich im Strassenverkehr korrekt verhält.
Es ist sinnvoll bis zur praktischen Führerprüfung einige Fahrstunden zu beziehen. Es empfiehlt sich, wenn möglich auch zu fahren um das gelernte weiterhin zu üben.
7. Nach bestandener Führerprüfung
Nach der bestandenen Fahrprüfung erhälst Du den Führerausweis auf Probe.
Während der Probezeit von 3 Jahren sind zwei obligatorische Weiterbildungskurse zu absolvieren. Nach der Probezeit und wenn der Weiterbildungskurse wird Dir dein definitiver
Führerausweis ausgestellt.